Personalübernahme / Betriebsübergang

Mit einer Personalübernahme / einem Betriebsübergang nach § 613a BGB durch SOLIDUS, erreichen unsere Kunden durch den Abbau personeller Überkapazitäten und der Auslagerung unproduktiver Prozesse und Abteilungen, ohne Verzögerung eine langfristige Entlastung.

SOLIDUS tritt dabei in alle vertraglichen Rechte und Pflichten des Kunden ein.